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In Deutschland bestehende gesetzliche Regelungen zum Kulturgüterschutz wenden sich vor allem gegen zwei Gefahren: Jene, denen Kulturgüter durch Krieg ausgesetzt werden, und jene, die aus dem internationalen Warenverkehr mit Kulturgütern entstehen.
Den Umgang mit Kulturgut im Kriegsfall regelt das "Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten" vom Mai 1954, dem die Bundesrepublik Deutschland 1967 und die Deutsche Demokratische Republik 1974 beigetreten sind. Das Zweite Protokoll zur Durchführung dieses Abkommens wurde mittlerweile im Bundestag verabschiedet.
Den internationalen Handel deutschen "national wertvollen Kulturgutes" verbietet das Kulturgutschutzgesetz von 1955. "International wertvolles Kulturgut" kann hierzulande durch die UNESCO-Konvention zum Weltkulturerbe von 1972 geschützt werden. Im internationalen Rahmen mehren sich in den letzten Jahren die Anstrengungen, auch immaterielles Kulturgut und solches außerhalb nationaler Grenzen zu schützen.
Einen ausführlichen Überblick über Kulturgutschutz in Deutschland finden Sie hier. 
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