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HomeDas MuseumThemenProvenienzforschung > NS-verfolgungsbedingt entzogenees Kulturgut (Raubkunst)
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NS-verfolgungsbedingt entzogenees Kulturgut (Raubkunst)

Während des Nationalsozialismus verloren Millionen von verfolgten Menschen, insbesondere die jüdische Bevölkerung, ihr rechtmäßiges Eigentum, darunter zahllose Kulturgüter.

 

Die Rückerstattungsgesetze der Alliierten (1947 und 1949) und das Bundesrückerstattungsgesetz (1957) regelten Restitutionen und Wiedergutmachungen auf westdeutschem Territorium. Auf die sowjetischen Besatzungszone und das Gebiet der späteren DDR wurden diese Regelungen nicht angewandt. Mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1990 konnten nach dem Vermögensgesetz der DDR Ansprüche von Geschädigten für das ostdeutsche Gebiet geltend gemacht werden.

 

Trotz dieser befristeten juristischen Verfahren ist nur ein Teil der Raubkunst entschädigt oder zurückgegeben worden.

 

Auf der "Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust" Ende 1998 bestätigten 44 teilnehmende Nationen, darunter die Bundesrepublik Deutschland, elf Grundsätze in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden. Man einigte sich bei Akzeptanz der unterschiedlichen Rechtssysteme auf elf Aspekte im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt verbrachten Kunstwerken. Ziel der Washingtoner Erklärung war eine "gerechte und faire Lösung" für alle beteiligten Parteien.

 

Die deutsche Umsetzung dieser elf Punkte erfolgte Ende 1999 mit der "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz", auch als "Gemeinsame Erklärung" oder "Berliner Erklärung" bezeichnet.

 

Der zentralen Registrierung der Such- und Fundmeldungen von Raubkunst durch Institutionen und Privatpersonen dient die Datenbank der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg. Sie wurde 2001 bereitgestellt. Entsprungen ist sie einer Datenbank, die bislang nur kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter registriert hatte. Eine ebenfalls Anfang 2001 herausgegebene und im Jahr 2007 überarbeitete "Handreichung" zur Umsetzung der "Gemeinsamen Erklärung" ist als Leitfaden für die Provenienzforschung an den Kultureinrichtungen zu verstehen.

 

Mitte 2003 konstituierte sich die "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz". Das Gremium, unter dem Vorsitz von Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, soll eine Vermittlerrolle ausüben und in strittigen Fällen Empfehlungen aussprechen. Eine Anrufung des Gremiums realisiert sich nur, wenn die Anspruchsteller und die Beanspruchten diesem Vorgehen zustimmen.

 

Seit dem Jahr 2008 gibt es die Arbeitsstelle für Provenienzrecherche und -forschung beim Institut für Museumsforschung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive bei der Identifizierung von Kulturgütern, die in der NS-Zeit ihren rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurden.

 


NS-verfolgungsbedingt entzogenees Kulturgut (Raubkunst)
Kriegsbedingt verbrachtes Kulturgut (Beutekunst)
Links & Literatur
 
 
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