Das Volontariat
In Ergänzung zur abgeschlossenen wissenschaftlichen Ausbildung an der Universität soll das Volontariat für die Arbeit an Museen, Gedenkstätten und in der Denkmalpflege qualifizieren. Einige Museen bezeichnen diese Qualifizierungsphase auch als Museumsassistenz.
Während dabei im Museum das Sammeln, Bewahren, Erforschen, Ausstellen und Vermitteln von Sachkultur, zunehmend aber auch Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit, des Museumsmanagements und wirtschaftliches Handeln im Mittelpunkt stehen, umfasst das Volontariat in der Denkmalpflege vornehmlich die Bereiche Inventarisierung, Sanierung, Restaurierung bzw. Ausgraben, Erforschen und Vermitteln.
Das Volontariat gilt als berufliche Qualifikation zwischen abgeschlossenem Fachstudium und angestrebter Anstellung an einem Museum, einer Gedenkstätte oder in der Denkmalpflege. Es handelt sich dabei allerdings weder um ein Arbeitsverhältnis noch um eine Ausbildung im Rechtssinne.
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) verabschiedete mit den Grundsätzen für die Beschäftigung von VolontärInnen in Museen und in der Denkmalpflege Mindeststandards für das Volontariat in den genannten Berufsfeldern.