Präambel
Die Fachgruppe Archäologische Museen vertritt die spezifischen Interessen der Museen mit archäologischen Sammlungen im Deutschen Museumsbund. Darüber hinaus versteht sie sich als ein Forum und kollegialer Gesprächskreis für alle Fragen der Berufspraxis. Sie fördert Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern und sucht den Austausch und die Diskussion mit kulturellen und wissenschaftlichen Organisationen und Einrichtungen, die die klassischen kulturellen Aufgaben der Museen – Sammeln, Erhalten, Erforschen, Vermitteln und Zeigen – betreffen.

Geschäftsordnung
Die Fachgruppe vertritt die spezifischen Interessen der archäologischen Museen und Museen mit archäologischen Sammlungen im Deutschen Museumsbund mit dem Ziel, diese im Handeln und Wirken des Deutschen Museumsbunds zur Geltung zu bringen und zu dessen innerer Geschlossenheit beizutragen.
Die Mitarbeit in der Fachgruppe setzt die Mitgliedschaft im Deutschen Museumsbund voraus, ein besonderes Aufnahmeverfahren besteht nicht. Es genügt die entsprechende Angabe zur gewünschten Mitarbeit im Antragsformular zur Mitgliedschaft im DMB bzw. durch schriftlichen Hinweis an die Geschäftsstelle des DMB.
 
Die Organe der Fachgruppe sind

  • ● die Fachgruppenversammlung
  • ● die Fachgruppensprecher/in sowie deren/dessen Stellvertreter/in 

Die Fachgruppenversammlung ist das oberste Organ der Fachgruppe. Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch diese Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen sind.
 
Die ordentliche Fachgruppenversammlung findet 1x jährlich statt. Insgesamt finden zwei jährliche Treffen statt; im Frühjahr im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Deutschen Museumsverbundes sowie an einem weiteren Termin im Rahmen der Tagungen der Altertumsverbände.
 
Die Fachgruppenversammlung ist zuständig für

  • ● die Beschließung der Ziele der Fachgruppe
  • ● die Einrichtung von Arbeitsgruppen
  • ● die Annahme und Änderung der Geschäftsordnung
  • ● die Wahl der Sprecher/innen
  • ● die Beschlussfassung über Anträge
  • ● die Entscheidung über die Auflösung der Fachgruppe

Zusätzlich gelten sinngemäß die §§ 7.2, 7.3 und 8 der Satzung des Deutschen Museumsverbundes. Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit der Stimmen der Anwesenden, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters/der Leiterin der Versammlung.
 
Bei den Jahrestagungen wählt die Fachgruppenversammlung auf Dauer von zwei Jahren eine(n) Sprecher/in sowie eine(n) stellvertretenden Sprecher/in. Die Wahlen erfolgen in getrennten Wahlgängen. Eine Wiederwahl ist möglich.
Zu den Aufgaben des/r Fachgruppensprecher/in sowie des/r stellvertretenden Fachgruppensprechers/in gehören

  • ● die Vertretung der Interessen der Fachgruppe innerhalb des Deutschen Museumsverbundes sowie in den archäologischen Fachverbänden
  • ● die Moderation und Förderung der Zusammenarbeit der Mitglieder sowie deren Arbeitsgruppen im Sinne der Fachgruppe
  • ● Planung, Konzeption und Koordination der 2x jährlich stattfindenden Tagungen in enger Zusammenarbeit mit den ausrichtenden Museen
  • ● die Darstellung der Fachgruppe in Medien und Öffentlichkeit
  • ● Pflege und Koordination der Zusammenarbeit mit ICOM, BVMP und den regionalen Museumsverbänden
  • ● unterstützt werden der/die Fachgruppensprecher/in sowie der/die stellvertretende Fachgruppensprecher/in durch die Sprecher der einzelnen Arbeitsgruppen

 Beschlossen und in Kraft gesetzt anlässlich der Tagung der Fachgruppe am 09.05.2012 in Stuttgart.