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Foto: Markus Winkler, Unsplash

EmpCo: Wie Museen ab September 2026 über Nachhaltigkeit kommunizieren können

Ab dem 27. September 2026 tritt die europäische Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo in Kraft. Diese soll Verbraucher:innen vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Doch was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für Ausstellungen, Websites, Programmbroschüren und Nachhaltigkeitssiegel? Dürfen Museen künftig noch von Nachhaltigkeit sprechen? Und wie können sich Häuser jetzt auf die neuen Anforderungen vorbereiten?

Die kurze Antwort lautet: Museen dürfen und sollen weiterhin über Nachhaltigkeit sprechen. Entscheidend ist jedoch, dass Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sind. Die neuen Regelungen sollen Nachhaltigkeitskommunikation also nicht verhindern, sondern glaubwürdiger machen und Verbraucher:innen besser vor Greenwashing schützen.

Für Museen ist das eine Chance: Wer Ziele, Maßnahmen und Fortschritte systematisch dokumentiert, kann künftig umso überzeugender zeigen, was bereits erreicht wurde und woran weitergearbeitet wird.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste fachliche Orientierung und keine einzelfallbezogene Rechtsberatung. Die Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Bei konkreten Zweifelsfällen empfiehlt sich eine wettbewerbsrechtliche Prüfung.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die europäische Richtlinie soll Verbraucher:innen vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Dazu werden insbesondere die Regeln für Umweltaussagen, Klimaversprechen und Nachhaltigkeitssiegel verschärft.

Deutschland hat die europäischen Vorgaben im Februar 2026 durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Anforderungen sind ab dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden.

Im Zentrum stehen zusätzliche Verbote in der sogenannten Schwarzen Liste des UWG. Geschäftspraktiken, die dort aufgeführt sind, gelten grundsätzlich als unzulässig, ohne dass im Einzelfall noch ausführlich geprüft werden muss, ob Verbraucher:innen tatsächlich getäuscht wurden. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen allgemeine Umweltaussagen ohne ausreichenden Nachweis, irreführende Aussagen zu Teilaspekten, bestimmte Klimaneutralitätsversprechen sowie Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgesetzt wurden.

Betrifft EmpCo auch Museen?

Museen sind von den Regelungen betroffen, wenn ihre Nachhaltigkeitskommunikation als geschäftliche Handlung gegenüber Verbraucher:innen einzuordnen ist. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Aussagen im Zusammenhang mit dem Besuch, einer Ausstellung, einer Veranstaltung, einem Shopangebot, einem gastronomischen Angebot oder einer anderen entgeltlichen Leistung stehen.

Relevant sein können zum Beispiel:

  • Museumswebsites und Ticketshops,
  • Ausstellungswerbung und Veranstaltungskommunikation,
  • Programmhefte, Flyer und Plakate,
  • Social-Media-Beiträge und Newsletter,
  • Aussagen im Museumsshop oder in der Gastronomie,
  • Sponsoring- und Kooperationskommunikation,
  • Logos, Symbole, Icons und selbst entwickelte Kennzeichnungen,
  • Aussagen über das gesamte Museum oder einzelne Angebote.

Interne Arbeitsdokumente oder rein sachliche Berichte sind nicht automatisch Werbung. Sobald Aussagen jedoch in der öffentlichen Kommunikation eingesetzt werden, um das Museum, einen Besuch oder ein Angebot besonders positiv hervorzuheben, können die Anforderungen des UWG relevant werden. Die EmpCo-Regelungen zielen vor allem auf freiwillige kommerzielle Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen.

Dürfen wir das Wort „Nachhaltigkeit“ weiterhin verwenden?

Ja, das Wort Nachhaltigkeit wird nicht verboten. Problematisch können jedoch allgemeine Aussagen wie „Wir sind nachhaltig“, „Unser Museum ist grün“ oder „Diese Ausstellung ist umweltfreundlich“ sein, wenn sie nicht unmittelbar konkretisiert und durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung gestützt werden können.

Eine hilfreiche Grundregel lautet deshalb:

Nicht das Museum pauschal als nachhaltig bezeichnen, sondern konkret beschreiben, was verändert wurde, auf welchen Bereich sich die Aussage bezieht und wodurch sie belegt werden kann.

Statt: „Wir sind ein nachhaltiges Museum.“

ist beispielsweise eine Aussage wie diese belastbarer:

„Seit 2024 erfassen wir systematisch unsere Energieverbräuche. Durch die Umstellung der Ausstellungsbeleuchtung auf LED konnten wir den Stromverbrauch in den betreffenden Räumen im Vergleich zum Ausgangsjahr um 18 Prozent reduzieren.“

Voraussetzung ist natürlich, dass Zeitraum, Bezugsgröße und Berechnung dokumentiert sind.

Auch Formulierungen wie „nachhaltige Ausstellung“ sollten möglichst vermieden oder direkt erläutert werden. Besser wäre:

„Für die Ausstellung wurden 75 Prozent der Ausstellungsmöbel aus dem eigenen Bestand wiederverwendet. Neu beschaffte Bauteile sind für eine weitere Nutzung nach Ausstellungsende vorgesehen.“

Spezifizierte Umweltaussagen können weiterhin zulässig sein, wenn die Konkretisierung klar, hervorgehoben und auf demselben Kommunikationsmedium erfolgt. Ein allgemeiner Begriff lässt sich daher nicht ohne Weiteres durch eine Erläuterung ersetzen, die erst nach mehreren Klicks oder in einem kaum sichtbaren Fußnotenbereich auffindbar ist.

Wie können wir über eine Ausstellung zur Nachhaltigkeit kommunizieren?

Eine Ausstellung darf selbstverständlich Nachhaltigkeit, Klimaschutz oder Kreislaufwirtschaft thematisieren. Die Vermittlung von Wissen und die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Fragen werden durch EmpCo nicht eingeschränkt.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Thema einer Ausstellung und einer werblichen Aussage über die Umweltleistung der Ausstellung oder des Museums.

Unproblematischer ist beispielsweise:

„Die Ausstellung zeigt, wie sich Rohstoffe länger nutzen, Materialien wiederverwenden und Produkte kreislauffähig gestalten lassen.“

Auch konkrete Bildungsziele können benannt werden:

„An interaktiven Stationen lernen Besucher:innen unterschiedliche Strategien der Kreislaufwirtschaft kennen und können deren Chancen und Zielkonflikte diskutieren.“

Vorsicht ist dagegen bei Aussagen wie diesen geboten: „Unsere nachhaltige Ausstellung macht das gesamte Museum klimafreundlich.“

Eine solche Formulierung verbindet das inhaltliche Thema der Ausstellung mit einer weitreichenden Aussage über deren Herstellung oder sogar über die gesamte Geschäftstätigkeit des Museums. Das kann als sogenanntes Cherry Picking gelten, wenn eine positive Einzelmaßnahme auf das gesamte Museum übertragen wird. Künftig sind Aussagen über eine umfassende Umweltleistung unzulässig, wenn diese tatsächlich nur für einen begrenzten Teilbereich gilt.

Wenn auch die Produktion der Ausstellung nachhaltiger gestaltet wurde, sollte genau dieser Aspekt beschrieben werden. Denkbar sind Aussagen zu wiederverwendeten Materialien, reduzierten Transportwegen, modularer Gestaltung, Barrierefreiheit, energiesparender Technik oder einer geplanten Nachnutzung. Zu jeder Aussage sollten entsprechende Nachweise vorhanden sein.

Was gilt für das BNE-Siegel, anderen Auszeichnungen und selbst entwickelten Symbolen?

Ein BNE-Siegel oder Nachhaltigkeitsauszeichnungen dürfen weiterhin benannt werden. Museen sollten dabei transparent erklären:

  • wer das Siegel vergeben hat,
  • auf welchen Kriterien es beruht,
  • für welchen Zeitraum es gilt,
  • welcher Bereich des Museums geprüft oder ausgezeichnet wurde,
  • welche konkreten Leistungen damit bestätigt werden.

Eine mögliche Formulierung lautet:

„Unser Museum wurde von [Vergabestelle] für seine Bildungsarbeit im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung ausgezeichnet. Die Auszeichnung bezieht sich auf [konkreter Geltungsbereich]. Informationen zu den Kriterien und zur Gültigkeitsdauer finden Sie unter [Link].“

Vorsicht ist auch bei Icons und selbst entwickelten Symbolen geboten. Ein grünes Blatt, ein farbiger Punkt oder ein eigens gestaltetes Nachhaltigkeitslogo kann bei Besucher:innen den Eindruck erwecken, dass ein Angebot besonders nachhaltig oder sogar entsprechend geprüft ist. Entscheidend ist dabei nicht nur das Symbol selbst, sondern auch die Überschrift und der begleitende Text.

Ein Icon mit dem Hinweis „Hier gibt es vegane Speisen“ beschreibt ein konkretes Angebot. Dasselbe Icon unter der Überschrift „Unsere nachhaltigen Veranstaltungen“ kann dagegen so verstanden werden, dass die gesamte Veranstaltung nach festgelegten Nachhaltigkeitskriterien geprüft wurde. Eigene Symbole sollten deshalb nicht wie ein offizielles Siegel wirken und immer klar erklären, wofür sie stehen.

Was gilt für Klimaziele und Zukunftsversprechen?

Aussagen über künftige Umweltleistungen, zum Beispiel „Bis 2030 sind wir klimaneutral“, unterliegen künftig besonders hohen Anforderungen. Sie benötigen unter anderem klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen, einen detaillierten und realistischen Umsetzungsplan sowie eine regelmäßige Überprüfung durch unabhängige externe Sachverständige. Allgemeine Absichtserklärungen reichen nicht aus.

Museen können Ziele dennoch kommunizieren, sollten aber präzise formulieren:

„Wir verfolgen das Ziel, die direkt beeinflussbaren Treibhausgasemissionen in den Bereichen X und Y bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2025 um X Prozent zu reduzieren. Die dafür vorgesehenen Maßnahmen, Zuständigkeiten und Zwischenziele sind in unserem Klimaschutzplan dokumentiert.“

Ob eine konkrete Zukunftsaussage alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, sollte im Zweifelsfall fachjuristisch geprüft werden.

Besonders streng sind produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“, wenn die behauptete Neutralität lediglich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht. Solche Aussagen werden ab dem Stichtag grundsätzlich unzulässig.

Was können Museen jetzt tun?

Museen müssen ihre Nachhaltigkeitskommunikation nicht komplett neu aufstellen. Für den Anfang reichen einige überschaubare Schritte:

1. Aussagen kurz überprüfen

Auf der Website, Social Media und aktuellen Informationsmaterialien: Wo werden allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ verwendet? Prüfen Sie, ob deutlich wird, worauf sich die Aussage konkret bezieht.

2. Konkreter formulieren

Beschreiben Sie möglichst genau, welche Maßnahme umgesetzt wurde, welchen Bereich sie betrifft und was damit erreicht werden soll. Statt „Unsere Ausstellung ist nachhaltig“ könnten Sie zum Beispiel schreiben:

„Für die Ausstellung verwenden wir vorhandene Ausstellungsmöbel weiter und planen deren erneuten Einsatz nach Ausstellungsende.“

3. Belege griffbereit halten

Sammeln Sie die wichtigsten Nachweise zu Ihren Aussagen an einem zentralen Ort. Das können Verbrauchsdaten, Rechnungen, Beschaffungsrichtlinien, Fotos, Konzepte oder Zertifikate sein. Ein einfacher gemeinsamer Ordner und eine kurze Übersicht reichen für den Einstieg aus.

4. Siegel transparent erklären

Wenn Sie ein BNE-Siegel oder eine andere Auszeichnung verwenden, nennen Sie die Vergabestelle und beschreiben Sie kurz, was geprüft oder ausgezeichnet wurde. Vermeiden Sie es, aus einer Auszeichnung für einen Teilbereich eine Aussage über das gesamte Museum abzuleiten.

Praktischer Tipp: Beginnen Sie mit den Seiten und Materialien, die aktuell besonders sichtbar sind. Ältere Inhalte und Archive können Sie anschließend schrittweise prüfen. Wichtig ist, dass öffentlich zugängliche Aussagen ab dem 27. September 2026 den neuen Anforderungen möglichst entsprechen.

Kurzcheck vor der Veröffentlichung

Vor der Veröffentlichung einer Nachhaltigkeitsaussage helfen fünf einfache Fragen:

  • Was genau behaupten wir?
  • Worauf bezieht sich die Aussage?
  • Können wir sie verständlich erklären?
  • Haben wir einen passenden Nachweis?
  • Könnte der Eindruck entstehen, dass die Aussage für das gesamte Museum gilt?

Wenn diese Fragen klar beantwortet werden können, ist bereits eine gute Grundlage für transparente und glaubwürdige Kommunikation geschaffen.

Wie unterstützt „Ausgezeichnet nachhaltig!“?

Mit „Ausgezeichnet nachhaltig!“ hat der Deutsche Museumsbund eine museumsspezifische Nachhaltigkeitszertifizierung entwickelt. Sie unterstützt Museen dabei, ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeitsaktivitäten systematisch zu erfassen, weiterzuentwickeln und nachzuweisen. Der Prozess ist als kontinuierlicher Verbesserungsprozess angelegt und umfasst neun für den Museumsbetrieb relevante Handlungsfelder.

Die Zertifizierung hilft Museen insbesondere dabei,

  • Verantwortlichkeiten und Prozesse festzulegen,
  • Ziele und Maßnahmen strukturiert zu dokumentieren,
  • Nachweise an einem zentralen Ort zusammenzuführen,
  • Fortschritte anhand transparenter Kriterien zu überprüfen,
  • Nachhaltigkeitsleistungen nachvollziehbar zu kommunizieren.

„Ausgezeichnet nachhaltig!“ ist als EmpCo-konformes Zertifizierungssystem ausgestaltet. Die Vergabe beruht auf festgelegten Kriterien und einem geregelten Zertifizierungsverfahren. Am Ende des Prozesses wird das Museum durch die unabhängige Prüforganisation DEKRA auditiert. Erst nach erfolgreicher Prüfung darf es das Siegel „Ausgezeichnet nachhaltig!“ verwenden.

Damit schafft die Zertifizierung eine belastbare Grundlage, um das eigene Nachhaltigkeitsengagement glaubwürdig sichtbar zu machen. Museen können das Siegel in ihrer Kommunikation verwenden und transparent erklären, was im Rahmen der Zertifizierung geprüft wurde.

Wichtig bleibt dennoch: Die EmpCo-Konformität des Zertifizierungssystems bedeutet nicht automatisch, dass jede einzelne Nachhaltigkeitsaussage eines zertifizierten Museums zulässig ist. Auch zertifizierte Museen sollten möglichst konkret kommunizieren und deutlich machen, auf welche Leistungen, Zeiträume und Bereiche sich eine Aussage bezieht.

Fazit

EmpCo bedeutet nicht das Ende der Nachhaltigkeitskommunikation im Museum. Museen sollten aus Sorge vor Fehlern nicht vollständig über die eigenen Aktivitäten schweigen. Stattdessen sollten sie konkret benennen, was sie tun, die Wirkung realistisch einordnen und ihre Aussagen mit nachvollziehbaren Belegen stützen.

Dafür braucht es keine perfekte Nachhaltigkeitsbilanz. Entscheidend ist, transparent zu machen, auf welche Maßnahme, welchen Zeitraum und welchen Bereich des Museums sich eine Aussage bezieht. Die Zertifizierung „Ausgezeichnet nachhaltig!“ unterstützt Museen dabei, ihre Ziele, Maßnahmen und Nachweise systematisch zu erfassen, kontinuierlich besser zu werden und ihr Engagement auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung glaubwürdig zu kommunizieren.

Wer seine wichtigsten Aussagen jetzt kurz überprüft und bei neuen Veröffentlichungen auf konkrete Formulierungen achtet, schafft eine gute Grundlage für transparente und EmpCo-konforme Nachhaltigkeitskommunikation ab dem 27. September 2026.

Weiterführende Links

Ergänzend lohnt sich ein Blick auf die kostenfreie EmpCo-Webinarreihe des Deutschen Tourismusverbands. Die drei Teile behandeln Nachhaltigkeitskommunikation, die Einordnung von Zertifikaten und die Rolle unabhängiger Audits. Die Aufzeichnungen und Materialien sind online verfügbar und lassen sich in vielen Punkten auf den Museumsbereich übertragen.

TÜV Rheinland: EmpCo-Richtlinie: Neue Regeln für Green Claims 2026

Umweltbundesamt: Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt | Umweltbundesamt

Infoseite: Umweltaussagen: Empowering Consumers-Richtlinie veröffentlicht – IHK Karlsruhe

Auch interessant: EmpCo mit KI erfüllen: Green Claims konform halten