Zahlreiche Museen in Deutschland verwahren Waffen. Dazu gehören erlaubnispflichtige Pistolen und Gewehre ebenso wie Objekte aus den Bereichen Militärgeschichte, Schützenwesen, Jagd, Handwerk und Waffenfabrikation. Diese Gegenstände sind Teil des kulturellen Erbes und werden dauerhaft für Forschung, Bildung, Ausstellung und Vermittlung bewahrt.
Die aktuelle Regelung im Waffengesetz ist jedoch nicht hinreichend auf Museen als dauerhaft bestehende Institutionen zugeschnitten. Der Deutsche Museumsbund fordert im Zuge der Evaluierung und Weiterentwicklung des Waffengesetzes einen eigenständigen, streng regulierten Rechtsrahmen für Museen. Die Regelung sollte das Museum beziehungsweise seine Trägereinrichtung als Erlaubnisinhaberin anerkennen, persönlich geprüfte Verantwortliche vorsehen und eine sichere Aufbewahrung, nachvollziehbare Dokumentation sowie eine bundesweit einheitliche Vollzugspraxis gewährleisten.