Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022“ des Deutschen Verbandes für Archäologie in Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund richtet sich an regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Diese Einrichtungen können Mittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen. Ziel ist es, diese Einrichtungen in ihrem Betrieb und ihrer Weiterentwicklung zu stärken und so den Erhalt des immateriellen und materiellen Kulturerbes als wesentlicher Teil der kulturellen Identität in ländlichen Räumen zu unterstützten. Damit leistet das Programm einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherung der kulturellen Teilhabe als Teil der regionalen Daseinsvorsorge.
Die Antrags- und Projektfrist im Programm NEUSTART KULTUR für Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten wurde verlängert. Fristende für die Umsetzung der beantragten Projekte ist nun der 31.12.2022. Die Anträge werden nach Eingangsdatum durch den Deutsche Verband für Archäologie bearbeitet und geprüft. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Im Rahmen des Programms können Fördermaßnahmen in Höhe von mindestens 5.000 bis maximal 100.000 Euro beantragt werden. Ein Eigenanteil von 10 Prozent der beantragten Fördergelder ist zu erbringen. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten, die ihre Einnahmen zu mehr als 50 Prozent selbst erwirtschaften. Die Antragssteller können juristische und natürliche Personen sein. Förderfähig sind pandemiebedingte Investitionen wie beispielsweise die Anschaffung von Multimedia-Guides, Umbau- sowie die Modernisierungsmaßnahmen.
Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll Veranstalter dazu ermutigen, in der Coronapandemie Veranstaltungen, wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen, wie z. B. Sonderausstellungen, zu planen und durchzuführen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besuchern durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt. Die Ausfallabsicherung richtet sich an Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besuchern, hier können bei coronabedingter Absage den Veranstaltern Kosten erstattet werden