Museumspolitik Archiv Gut zu wissen

Auf dieser Seite finden Sie Wissenswertes rund um zentrale museumspolitische Themen. Die Inhalte sind thematisch geordnet und bieten Orientierung zu Entwicklungen und Rahmenbedingungen, die Museen und ihre Arbeit betreffen. Neben den Allgemeinen Beiträgen haben wir einige Rubriken erstellt: Europa, Förderprogramme, Gesetze, Koloniales Erbe, Kulturgutschutz und NS-Raubgut. Wir führen das stetig weiter – schauen Sie gerne regelmäßig rein.

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Sebastian Schwarzenberger
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Museen tragen als Orte der Bildung, Begegnung und gesellschaftlichen Teilhabe eine besondere Verantwortung. Sie können Visionen einer nachhaltigen Zukunft vermitteln und durch ihr Handeln einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz leisten. In enger Zusammenarbeit mit Museumsfachleuten und Expert:innen haben wir eine museumsspezifische Nachhaltigkeitszertifizierung entwickelt. Ziel ist es, ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeitsaktivitäten im Museumsbereich zu systematisieren, zu stärken und langfristig messbare sowie wirksame Nachhaltigkeitsstandards für den gesamten Sektor zu etablieren. Nach einer unabhängigen Prüfung durch DEKRA können Museen ihr Engagement mit dem Siegel „Ausgezeichnet nachhaltig!“ nach außen sichtbar machen.

Im Podcast Dienstags im Koi sprechen Jens Bortloff, kaufmännischer Geschäftsführer und Vizedirektor des TECHNOSEUM sowie ehemaliger Sprecher unseres Arbeitskreises Verwaltungsleitung, und Anja Hoffmann, Teamleitung Didaktik und Vermittlung der DASA Arbeitswelt Ausstellung und Sprecherin unseres Arbeitskreises Bildung und Vermittlung, mit Hostin Kristin Oswald über Anerkennung, Vergütung und Zukunftsperspektiven der musealen Bildungsarbeit. Auch das Herrenberg-Urteil wird diskutiert, das zusätzliche Herausforderungen für die professionelle Vermittlungsarbeit mit sich bringt.

Der Kulturkompass der EU ist eine strategische Initiative, die Kultur als zentralen Bestandteil der europäischen Politik stärkt. Er definiert vier Handlungsachsen: Werte und Rechte, Unterstützung von Künstler:innen, Wettbewerbsfähigkeit und internationale kulturelle Beziehungen – und leitet daraus konkrete Maßnahmen ab. Ziel ist es, langfristige Rahmenbedingungen für Kultur und Kreativwirtschaft zu schaffen, Herausforderungen zu adressieren und die Teilhabe aller Bürger:innen am kulturellen Leben zu fördern.

Das NEMO-Barometer zum politischen Einfluss auf Museen in Europa zeigt, dass die zunehmende gesellschaftliche Polarisierung Museen verstärkt unter Druck setzt. Politischer Einfluss gefährdet ihre Unabhängigkeit und ihren Ruf als vertrauenswürdige Kulturinstitutionen. Laut Barometer nehmen über 70 % der Befragten eine wachsende Polarisierung in ihren Ländern wahr. Eine wachsende Einflussnahme spüren die Museen insbesondere in den Bereichen Finanzierung und Haushaltsbeschränkungen, Programme und Ausstellungen sowie Personalentscheidungen.

Seit dem 28. Juni 2025 gelten weitere Bestimmungen der EU-Einfuhrverordnung für Kulturgüter. Die Verordnung schützt das kulturelle Erbe von Herkunftsstaaten außerhalb der Europäischen Union und soll die Verbringung sowie den Handel mit unrechtmäßig ausgeführten Kulturgütern in der EU erschweren. Museen können sich für bestimmte Zwecke für ein privilegiertes Verfahren registrieren.

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste fördert die Aufarbeitung von Sammlungen, in denen Kulturgüter aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Zusammenhang mit Verfolgungs- oder Willkürmaßnahmen entzogen oder abhandengekommen sind. Die Förderung unterstützt Einrichtungen dabei, verlässliche Angaben zu früheren Eigentümer:innen, möglichen Verlustvorgängen und nicht einvernehmlichen Erwerbungen zu ermitteln. Gefördert werden insbesondere die Provenienzforschung zu Sammlungsbeständen – von Erstchecks über kurzfristige bis hin zu langfristigen Projekten – sowie Grundlagenforschung. Anträge können bis zum 1. Oktober 2026 eingereicht werden.

Mit „Übermorgen“ fördert die Kulturstiftung des Bundes die Weiterentwicklung von Kultureinrichtungen in deutschen Großstädten. In der ersten Förderphase haben sich zahlreiche Museen beteiligt: Mehr als insgesamt 50 Kultureinrichtungen und Verwaltungen in über 30 Großstädten entwickelten bereits Konzepte, wie ihre Häuser künftig arbeiten und wirken sollen. Die verbindlichen Förderkriterien für die zweite Förderphase werden im Herbst 2026 veröffentlicht. Antragsberechtigt sind Institutionen aus deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen – unabhängig davon, ob sie bereits in der ersten Förderphase teilgenommen haben.

Das Förderprogramm „Start2Act“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) unterstützt Träger der Kulturellen Bildung bei der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Mit einem kostenfreien Materialpaket unterstützt die BKJ Einrichtungen der Jugend-, Bildungs- und Kulturarbeit dabei, Kinderschutz vor Ort sichtbar zu machen. Auch Museen sind als zentrale Bildungsorte eingeladen, die Materialien kostenfrei zu bestellen.

Die Bundesstiftung Aufarbeitung fördert Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote, die sich mit der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktatur befassen und die Erinnerungskultur stärken. Im Förderschwerpunkt „Geteilte Geschichte – Gemeinsame Gegenwart“ werden zudem Projekte unterstützt, die historisches Wissen vermitteln und zur aktiven Auseinandersetzung mit der Geschichte von Teilung und Einheit anregen. Bewerben können sich unter anderem Vereine, Verbände, Hochschulen und Einrichtungen der politischen Bildungsarbeit. Die Antragsfristen für das kommende Jahr enden im Sommer diesen Jahres.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stehen Museen vor der Aufgabe, ihre digitalen Angebote und bestimmte Hardware barrierefrei zu gestalten und so mehr Teilhabe zu ermöglichen. Seit Juni 2025 gelten verbindliche Anforderungen, die im Fall der Museen vor allem ihre digitalen Angebote wie Websites, Apps sowie digitale Ticket- und Informationssysteme betreffen. Auch wenn sich die Museen ihrer Verantwortung als inklusive Orte des kulturellen Lebens bewusst sind und viele Häuser konkrete Maßnahmen für mehr Teilhabegerechtigkeit umsetzen, stellt sie das Gesetz vor Herausforderungen und erfordert zusätzliche Ressourcen. Mit einführenden Informationen und praktischen Tipps bieten wir Ihnen einen Einstieg ins Thema.

Gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat setzen wir uns für eine Vereinfachung und Modernisierung des Steuerrechts im Kulturbereich ein. Sie unterstützt die im Koalitionsvertrag vorgesehene Intensivierung des Bürokratieabbaus. Konkret fordern wir einen einheitlichen Umsatzsteuersatz von 7 % für alle künstlerischen und kulturellen Leistungen sowie ein Optionsrecht für Kultureinrichtungen bei der Umsatzsteuerbefreiung.

Für die Unterstützung von Rückgabeprozessen wird künftig ein Koordinierungsrat eingerichtet. Darauf haben sich das Auswärtige Amt, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie Länder und Kommunen in einem kulturpolitischen Spitzengespräch verständigt. Denn in mehreren Ländern haben sich bereits staatliche Strukturen und Rückgabegremien gebildet, die einen abgestimmten Dialog mit Deutschland suchen. Dem kann nun besser entsprochen werden.

Die neuen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten von Bund und Ländern orientieren sich in vielen Punkten an den Empfehlungen des Deutschen Museumsbundes. Sie bieten einen klaren Rahmen für den Umgang mit kolonialem Erbe und richten sich insbesondere an öffentliche Museen und Sammlungen, deren Träger sowie die Kulturpolitik. Geplant sind unter anderem ein Gremium als Ansprechpartner für Herkunftsländer sowie ein beratendes internationales Expert:innennetzwerk.

Eine neue internationale Spezialeinheit – die Cultural Heritage Response Unit (CHRU) – steht ab sofort bereit, um bedrohtes Kulturgut in Krisen- und Katastrophensituationen schnell zu sichern. Entwickelt wurde sie vom Technischen Hilfswerk, dem Leibniz-Zentrum für Archäologie und dem Deutschen Archäologischen Institut. Die Einheit kann unter anderem Schäden erfassen, Kulturgüter dokumentieren, bergen und evakuieren sowie erste Maßnahmen zur Konservierung und Stabilisierung einleiten. Zum Einsatz kommt sie, wenn betroffene Länder nach Katastrophen internationale Hilfe anfordern, in der Regel nach Abschluss der lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Der SicherheitsLeitfaden Kulturgut (SiLK) stärkt mit seinen einführenden Abhandlungen, Fragebögen und dem Wissenspool die Sensibilität rund um das Thema Sicherheit in kulturbewahrenden Einrichtungen. Das SiLK-Themenkapitel „Gewalttaten“ (Kapitel 14) wurde nun grundlegend überarbeitet und damit den aktuellen Gegebenheiten angepasst. So werden Szenarien bewaffneter Konflikte und andere Gewalttaten gegenüber Einrichtungen mit Kulturgut wie Terror und Zerstörung von kritischer Infrastruktur als neue Risikofaktoren mit einbezogen.

Zentrale Neuerungen sind die Möglichkeit der einseitigen Anrufung durch Anspruchsberechtigte sowie die Verbindlichkeit der Entscheidungen, die für mehr Rechtssicherheit sorgt.

Seit 2001 geben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände die „Handreichung zur Umsetzung der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ heraus. Die zuletzt 2019 aktualisierte Fassung wurde nun erneut überarbeitet und enthält zahlreiche Neuerungen.