Noch bis zum 1. Oktober 2026 können Gedenkstätten und Erinnerungsorte eine Projektförderung auf Grundlage der Gedenkstättenkonzeption des Bundes beantragen. Ziel der Förderung ist es, die Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur voranzubringen und die Erinnerungskultur in Deutschland zu stärken. Unterstützt werden Vorhaben von besonderer gesamtstaatlicher Bedeutung, die sich mit aktuellen Herausforderungen der Erinnerungskultur auseinandersetzen.
Die Förderung umfasst drei Förderfelder: den Erhalt historischer Orte, Digitalisierung und digitale Lebenswelten sowie Vermittlung und anwendungsbezogene Forschung. Gefördert werden können beispielsweise Maßnahmen zum Erhalt historischer Bausubstanz, digitale Informations- und Vermittlungsangebote, Ausstellungen, neue Beteiligungsformate oder Forschungsprojekte in Verbindung mit Vermittlungsangeboten. Die Förderfelder können innerhalb eines Antrags miteinander kombiniert werden.
Auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Gedenkstätten sowie Kooperationen mit Museen, Forschungseinrichtungen und Archiven sind möglich. Verbundprojekte und Kooperationen werden ausdrücklich begrüßt und auch internationale Partner können eingebunden werden. Bei gemeinsamen Projekten muss eine federführende Einrichtung den Antrag stellen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige private oder öffentliche rechtsfähige Einrichtungen mit Sitz in Deutschland. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Mindestantragssumme beträgt 75.000 Euro, die maximale Projektlaufzeit 48 Monate. Weitere Informationen zur Ausschreibung mit Links zur Förderrichtlinie, FAQs, und mehr finden Sie hier. Weitere Informationen zur zugrunde liegenden Gedenkstättenkonzeption finden Sie hier.