Rückgabe von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten 

Bund, Länder und Kommunen wollen ihre Zusammenarbeit beim Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten weiterentwickeln und Regierungen aus Herkunftsstaaten gemeinsam begegnen.

Zentraler Ansprechpartner auf Regierungsebene soll der Koordinierungsrat sein, er wird Rückgabeprozesse begleiten und die Abstimmung zwischen den Beteiligten in Deutschland koordinieren. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände werden ihm angehören. Je nach Einzelfall sollen zudem weitere Beteiligte sowie weitere Expertinnen und Experten einbezogen werden. Den Vorsitz übernimmt das Auswärtige Amt. Ziel ist es, Rückgabeprozesse möglichst transparent zu gestalten und gegenüber internationalen Partnern abgestimmt aufzutreten. In mehreren Ländern – darunter Kamerun, Tansania, Ghana und Togo – haben sich hierfür staatliche Strukturen und Rückgabegremien gebildet, die einen abgestimmten Dialog mit Deutschland suchen. Der volle Titel lautet: Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten (Englisch: Coordination Council for Returns of Cultural Property and Human Remains from Colonial Contexts).