Das 14. und letzte Kapitel im SicherheitsLeitfaden Kulturgut ist dem Thema Gewalttaten gewidmet. Bei den vorherigen Themen, die für Museen, Bibliotheken und Archive relevant sind, geht es um Allgemeines Sicherheitsmanagement, Brand, Flut, Diebstahl, Vandalismus, Havarien/Unfälle, Abnutzung, Klima, Licht, Schädlinge/Schimmel, Schadstoffe, Unwetter und Erdbeben.
Einführend heißt es zum Thema Gewalttaten:
“Auf drei grundlegende Bedrohungen müssen sich Kultureinrichtungen besonders einstellen:
- Störung der öffentlichen Ordnung – z. B. Ausschreitungen bei Großveranstaltungen, Demonstrationen, Plünderungen oder soziale Unruhen
- Bewaffnete Konflikte – Krieg, asymmetrische Kriegsführung, hybride Bedrohungen oder Bürgerkriegssituationen
- Terror – Bombendrohungen, Anschläge oder gezielte Angriffe auf symbolische Kulturgüter
…
Die konkrete Bedrohung für Kulturgüter ergibt sich aus:
- gezielter Zerstörung oder Entwendung
- billigender Beschädigung („Kollateralschaden“) durch Gewalthandlungen
- unbeabsichtigter oder irrtümlicher Zerstörung
- Anarchie und Kontrollverlust, etwa durch Einbruch, Plünderung oder Raubgrabungen
- Ausfall wichtiger technischer und baulicher Infrastruktur infolge der Ereignisse”
Die einzelnen Punkte werden eingehend erläutert. Weiter gibt es einen Fragebogen und einen Wissenspool zum Thema.
Fachautoren des Kapitels sind
- Alexander Gatzsche, Sonderbeauftragter für Militärischen Kulturgutschutz der Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz e.V., Restaurator der Porzellansammlung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Kapitänleutnant d. R.
- Ralph Stephan, Leiter des Archäologischen Hegau-Museums der Stadt Singen, Hauptmann d. R.
Hier geht es zum Kapitel Gewalttaten im SicherheitsLeitfaden Kulturgut.