Wir fordern: Grundrechtsschutz für Museen!

Museen sind Foren gesellschaftlicher Diskurse und schaffen mit ihrer Arbeit eine verlässliche Grundlage für die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Fragen. Dabei handeln Museen unabhängig, sensibel und nachhaltig. Sie eröffnen neue Blickwinkel und Zukunftsperspektiven. Die Unabhängigkeit der Museen muss daher gewährleistet sein, Museen müssen in ihrer Arbeit, der Wahl ihrer Inhalte und in der Kommunikation frei sein. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Demokratiefeindlichkeit müssen Museen vor Einflussnahme geschützt werden. Wir fordern daher: Die Aufnahme der Museen in Art. 5 Abs. 3. GG muss diskutiert werden. 

Grundgesetz, Art. 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. 

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. 

10 Forderungen an die Bundesregierung 

Um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Museen zu gewährleisten, bedarf es einer verlässlichen und nachhaltigen Unterstützung durch den Bund. Als Interessenverband der Museen und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir klare Bedarfe und Voraussetzungen identifiziert, die dafür unerlässlich sind. Die Absicherung der Unabhängigkeit von Museen über Grundrechtsschutz ist eine von 10 Forderungen des Deutschen Museumsbundes an die neue Bundesregierung.

Hier geht’s zu allen 10 Forderungen.