Auswirkung der neuen Stickstoffverordnung auf den Museumsbetrieb

Mit einem Appell macht der Arbeitskreis Konservierung/ Restaurierung im Deutschen Museumsbund auf die Auswirkung der neuen Stickstoffverordnung auf den Museumsbetrieb aufmerksam und fordert Stickstoff wieder EU-weit von der Biozid-Liste zu entfernen. 

Eine Grundvoraussetzung für das Sammeln, Erforschen und Ausstellen von Kunst und Kulturgut in Museen ist der Erhalt des Sammlungsgutes. Zu diesem gehören präventive, konservatorische und restauratorische Maßnahmen. Dabei hat in den letzten Jahren das Thema Schädlinge in Ausstellungsräumen, aber auch in Depots oder Werkstätten, zunehmend an Bedeutung für die Museen gewonnen. Vor allem die Frage nach den Bekämpfungsverfahren stellt ein virulentes Thema dar. Mit der im Jahr 2012 erlassenen und seit September 2017 umgesetzten Biozid-Verordnung (EU Nr. 528/2012) wird die Anwendung von Stickstoff zur Schädlingsbekämpfung für die Museen nahezu unmöglich gemacht. Die Behandlung mit Stickstoff aus Flaschen ist nur mehr über eine einzige Fachfirma möglich. Kammern, die über Generatoren mit Stickstoff versorgt werden, dürfen von Museen nicht mehr legal benutzt werden und auch die Beauftragung von Fremdfirmen, die bisher diese Leistung für die Museen sehr zufriedenstellend ausgeführt haben, ist kaum mehr möglich. Der Arbeitskreis Konservierung/ Restaurierung im Deutschen Museumsbund fordert daher Stickstoff wieder EU-weit von der Biozid-Liste zu entfernen. Zum Appell