Im Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) vom 20. Oktober 2025 werden die Investitionen durch die Länder geregelt. Als Förderbereiche werden in diesem Gesetz definiert: Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungsinfrastruktur, Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung und Digitalisierung. Die vorangestellte Formulierung “Die Mittel werden für Sachinvestitionen der Träger von Einrichtungen insbesondere folgender Infrastrukturbereiche bereitgestellt, sofern sie der Erfüllung von Landesaufgaben oder kommunalen Aufgaben dienen” lässt allerdings die Möglichkeit offen, auch Kultureinrichtungen zu berücksichtigen.
Hier geht es zum Gesetzestext “Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG)” vom 20. Oktober 2025
Zum Hintergrund:
Der Deutsche Museumsbund hat sich an der Erarbeitung der Forderungen des Deutschen Kulturrates zur Umsetzung des Investitionspakets des Bundes beteiligt. Hierin fordern wir, dass die Kultur wie die Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Sportstätten integraler Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Investitionspakets wird. In den nächsten zwölf Jahren sollen hierbei 500 Milliarden Euro investiert werden, um die Infrastruktur in Deutschland zu ertüchtigen, und es werden 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen.
Was wurde weiter beschlossen? Mit der Grundgesetzänderung im März 2025 wurde die Möglichkeit für ein Sondervermögen von über 500 Milliarden Euro geschaffen – für zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Nun wurde das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) vom Bundestag verabschiedet und auch vom Bundesrat mit kleinen Änderungen genehmigt. Mit dem Haushaltsgesetz ist nun die Errichtung des Sondervermögens rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Zusammen mit Mitteln für den Klima- und Transformationsfonds sowie Investitionen von Ländern und Kommunen sind für 2025 insgesamt rund 37 Milliarden Euro eingeplant. Folgende BEreiche sollen berücksichtigt werden: Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhausinfrastruktur, Energieinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung, Digitalisierung, Bauen und Wohnen sowie Sport.
Hier geht es zum Gesetzestext “Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)” vom 30. September 2025
Weitere Informationen der Bundesregierung zum Sondervermögen