Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Im Fall der Museen betrifft dies vor allem ihre digitalen Angebote, wie Websites, Apps sowie digitale Ticket- und Informationssysteme.

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) stehen Museen vor der Chance und Herausforderung, ihre Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen und eine inklusive Kulturlandschaft zu gestalten. Das Gesetz schreibt vor, dass öffentliche und private Einrichtungen ihre physischen und digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen. Sogenannte Kleinstunternehmen (Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft) sind vom Gesetz teilweise ausgenommen. 

Museen sind sich ihrer Verantwortung als inklusive Orte des kulturellen Lebens bewusst. Viele Häuser setzen daher bereits die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes um, andere sind auf dem Weg, ihre Websites und mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen zu bringen, was jedoch zusätzliche Ressourcen und Budgets erfordert.

Praktische Tipps zur Umsetzung des BFSG: 
Analyse der aktuellen Barrierefreiheit: Überprüfen Sie Ihre Webseite, Produkte und Dienstleistungen auf bestehende Barrieren. Dafür können Sie sich an den WCAG-Richtlinien orientieren. Diese beinhalten insbesondere folgende Punkte:
  • Klare Navigation: Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite und mobile App eine klare und einfache Navigation bieten. Vermeiden Sie komplexe Menüs und verwenden Sie verständliche Labels.
  • Kontrast und Lesbarkeit: Verwenden Sie hohe Kontraste zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern. Achten Sie auch auf anpassbare Schriftgrößen, ausreichend Kontrast und eine klare, verständliche Sprache.
  • Alternative Textbeschreibungen: Fügen Sie alternative Textbeschreibungen (Alt-Texte) für alle Bilder, Grafiken und interaktiven Elemente hinzu, damit Screenreader diese Inhalte vorlesen können.
  • Untertitel und Transkripte: Bieten Sie Untertitel für Videos und Transkripte für Audioinhalte an. 
Erklärung zur Barrierefreiheit: Informieren Sie auf ihrer Website transparent über den Grad der Barrierefreiheit ihrer Angebote und darüber, welche Bereiche möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind. Bieten Sie Nutzer:innen die Möglichkeit, über ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse Rückmeldung zu geben und auf bestehende Barrieren hinzuweisen.
Planung und Umsetzung von Maßnahmen: Erstellen Sie einen Plan zur Umsetzung der notwendigen Anpassungen. Definieren Sie klare Ziele und Verantwortlichkeiten. Machen Sie sich dafür mit den Anforderungen des BFSG und der harmonisierten Normen, wie die EN 301 549 und die WCAG 2.1 vertraut.
Dokumentation: Halten Sie alle Maßnahmen und Fortschritte schriftlich fest.
Kontinuierliche Verbesserung: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Nehmen Sie regelmäßig Feedback von Nutzer:innen entgegen und passen Sie Ihre Angebote entsprechend an.