Erprobungsvertrag für die Online-Nutzung

Neben dem Gesamtvertrag wurde ein Erprobungsvertrag erarbeitet, der eine erweiterte digitale Nutzung außerhalb des Gesamtvertrags regelt. Über diese Verträge werden für einen befristeten Zeitraum typische neue Nutzungsformen an Museen erprobungshalber lizenziert, um so diese Anwendungen empirisch zu begleiten. Auf diese Weise möchte VG Bild-Kunst die Weiterentwicklung ihrer Tarife im Interesse der Künstlerinnen und Künstler ebenso wie im Interesse der Museen sicherstellen. Um dies auch für die Museen gewährleisten zu können, wird der Museumsbund bei der Evaluierung der Erprobungsverträge eingebunden werden.

Der Erprobungsvertrag steht allen Museen zur Verfügung. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die VG Bild-Kunst.