Handreichung zum Kulturgutschutzgesetz erschienen – Leitfaden für die Praxis

Museen, Kunsthändler, Sammler und Kunstinteressierte können sich ab sofort über gesetzlichen Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes umfassend informieren. Die Kulturstaatsministerin hat eine entsprechende Handreichung herausgegeben. Korporative Mitglieder des Deutschen Museumsbunds erhalten die Handreichung automatisch zugeschickt.

Zum neuen Kulturgutschutzgesetz hat die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, eine umfassende Handreichung für die Praxis vorgelegt. Die umfassende Publikation enthält neben dem Gesetzestext und einer konsolidierten Gesetzesbegründung zahlreiche Erläuterungen, Hintergrundinformationen und Übersichten für die Praxis. Sie dient damit der praktischen Anwendung des Gesetzes und soll Hilfestellung und Leitfaden zugleich sein. Adressatenkreis der Handreichung sind insbesondere Sammler, Fachkreise wie Kulturgut bewahrende Einrichtungen, Verbände, Behörden auf Bundes- und Landesebene, Wissenschaft und Kunsthandel.

Das neue Kulturgutschutzgesetz ist am 6. August 2016 in Kraft getreten, nachdem es ohne Gegenstimmen im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und auch im Bundesrat große Zustimmung erhalten hat. Im Ausland und bei der UNESCO in Paris wird das Gesetz ausdrücklich begrüßt.

Die Handreichung für die Praxis zum Kulturgutschutzgesetz und eine Übersetzung des Gesetzes in englischer Sprache sind online abrufbar unter www.kulturstaatsministerin.de sowie unter www.kulturgutschutz-deutschland.de.

Druckexemplare der Handreichung für die Praxis können ab sofort kostenlos beim Publikationsversand der Bundesregierung (Postfach 48 10 09, 18132 Rostock (Servicetelefon: 030 18272-2721, Servicefax: 030 1810272-2721, E-Mail: publikationen@bundesregierung.de) bestellt werden.