Museen, Kunsthändler, Sammler und Kunstinteressierte können sich ab sofort über gesetzlichen Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes umfassend informieren. Die Kulturstaatsministerin hat eine entsprechende Handreichung herausgegeben. Korporative Mitglieder des Deutschen Museumsbunds erhalten die Handreichung automatisch zugeschickt.