Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland

Mit dem Programm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seit dem Jahr 2020 Investitionsprojekte national bedeutender Kultureinrichtungen. Für das Programm stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Gefördert werden kulturelle Investitionen in Gebäude und Ausstattung, wie etwa die Sanierung der Gebäudehülle, die Erneuerung der Gebäudetechnik oder die Modernisierung von Dauerausstellungen. Auch sollen mit dem Programm die Infrastruktur für kulturelle Vermittlungsangebote und der diskriminierungsfreie Zugang gestärkt sowie die Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit in den Einrichtungen verbessert werden.

Der Bund übernimmt im Rahmen der Förderung grundsätzlich bis zu 50 Prozent der Projektausgaben. Die Bundesmittel werden vorzugsweise durch die Länder kofinanziert, aber auch durch Eigenmittel, Kommunen und Dritte. Projekte mit einer Dauer von bis zu vier Jahren sind möglich.

Die Antragsstellung für die jährlichen Fördertranchen erfolgt über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde. Bei Interesse erhalten Sie dort das entsprechende Antragsformular. Die Länder übermitteln ihre priorisierten Projektvorschläge für die Fördertranche 2024 an BKM bis zum 15. November 2023. Die endgültige Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch die Staatsministerin für Kultur und Medien.

Näheres zu den Förderbedingungen und dem Verfahren dieses Programms finden Sie hier.