Jetzt in Kultur investieren!

Der Deutsche Museumsbund fordert die Berücksichtigung der Kultur beim Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität!

Der Deutsche Museumsbund hat sich an der Erarbeitung der Forderungen des Deutschen Kulturrates zur Umsetzung des Investitionspakets des Bundes beteiligt. Hierin fordern wir, dass die Kultur wie die Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Sportstätten integraler Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Investitionspakets wird.

In den nächsten zwölf Jahren sollen hierbei 500 Milliarden Euro investiert werden, um die Infrastruktur in Deutschland zu ertüchtigen, und es werden 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Bund, Länder und Kommunen müssen Investitionen in die kulturelle Infrastruktur im Rahmen des Investitionspakets vorsehen, aber auch private Eigentümer von Kulturimmobilien und kulturell nutzbaren Gebäuden sollten unter bestimmten Bedingungen an den Investitionsmitteln partizipieren können.

Was genau wurde beschlossen? Mit der Grundgesetzänderung im März 2025 wurde die Möglichkeit für ein Sondervermögen von über 500 Milliarden Euro geschaffen – für zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Nun wurde das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) vom Bundestag verabschiedet und auch vom Bundesrat mit kleinen Änderungen genehmigt. Mit dem Haushaltsgesetz ist nun die Errichtung des Sondervermögens rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Zusammen mit Mitteln für den Klima- und Transformationsfonds sowie Investitionen von Ländern und Kommunen sind für 2025 insgesamt rund 37 Milliarden Euro eingeplant.

Gefordert wird:
  • dass die Kultur wie die Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Sportstätten integraler Teil des Investitionspakets wird,
  • dass Bund, Länder und Kommunen Investitionen in die kulturelle Infrastruktur im Rahmen des Investitionspakets vorsehen,
  • dass neben der öffentlichen Hand auch private Eigentümer von Kulturimmobilien und kulturell nutzbaren Gebäuden an den Investitionsmitteln partizipieren können, sofern sie sich zu einer weiteren Kulturnutzung zu günstigen Konditionen (z. B. Mietbindung) verpflichten,
  • dass bei den Antrags- und Vergabeverfahren im Kulturbereich die Expertise von Fachverbänden genutzt wird,
  • dass bei der Umsetzung die Bauantrags- und Zuwendungsverfahren verschlankt und die Digitalisierung vorangetrieben werden, um möglichst schnell die Mängel zu beseitigen,
  • dass Investitionen in die technische Infrastruktur des Kulturbereiches Teil der Investitionsvorhaben werden,
  • dass bei allen Bauvorhaben grundsätzlich die Sanierung, Modernisierung und Umnutzung von Bestandsbauten einen Vorrang vor Neubau und Ersatzneubau erhalten, insbesondere bei baukulturell bedeutsamen bzw. denkmalgeschützten Bauten,
  • dass in visiblen und sensiblen Bereichen wie Innenstädten, Denkmalbereichen und geschützten Landschaften baukulturell qualitätssichernde Verfahren eingehalten werden.

Zum Gesetzentwurf des Sondervermögens

Weitere Informationen zum Sondervermögen