Präambel

Archäologische Museen stehen an der Schnittstelle von Wissenschaft und Gesellschaft. In der Öffentlichkeit werden archäologische For-schungsergebnisse vor allem durch Ausgrabungen und Ausstellungen wahrgenommen.

Die Vermittlung der Fachkenntnisse ist für archäologische Museen aktuell und wichtig. In den letzten Jahren beschäftigten sich ver-schiedene Spezialtagungen mit diesem Thema. Ein fachlicher Aus-tausch fand lange vorwiegend punktuell oder auf regionaler Ebene statt. Ein bundesweiter Zusammenschluss wurde am 7. Juni 2001 im Rahmen der Tagung des West- und Süddeutschen Verbandes für Altertumskunde e.V. in Trier mit der "Arbeitsgemeinschaft Archäologie im Museum" ins Leben gerufen. Sie soll ein Forum für archäologische Museen sein, für Landes- oder Regionalmuseen, Mehrspartenhäuser oder Freilichtmuseen. Die AG möchte eine Plattform bilden, um fach-spezifische Fragen zu diskutieren, Fachtagungen zu organisieren und der Stimme archäologischer Museen insgesamt mehr Gehör zu ver-schaffen.

Die AiM organisiert einmal jährlich im Rahmen der Jahrestagung eines der deutschen Verbände für Altertumsforschung eine Tagung zu spezifischen Themen archäologischer Museumsarbeit. In diesem Rahmen findet auch die jährliche Mitgliederversammlung statt, auf der Themen und Veranstaltungsort der nächsten Sitzung beschlossen und Vorschläge für weitere Veranstaltungen u.ä. besprochen werden.

Die AiM bietet auch Exkursionen zu neuen oder besonders interes-santen Museen an. Hierbei besteht die Möglichkeit, mit den jeweiligen Ausstellungsmachern ins Gespräch zu kommen.

Geschäftsordnung

Die Fachgruppe vertritt die spezifischen Interessen der archäologischen Museen und Museen mit archäologischen Sammlungen im Deutschen Museumsbund mit dem Ziel, diese im Handeln und Wirken des Deutschen Museumsbunds zur Geltung zu bringen und zu dessen innerer Geschlossenheit beizutragen.

Die Mitarbeit in der Fachgruppe setzt die Mitgliedschaft im Deutschen Museumsbund voraus, ein besonderes Aufnahmeverfahren besteht nicht. Es genügt die entsprechende Angabe zur gewünschten Mitarbeit im Antragsformular zur Mitgliedschaft im DMB bzw. durch schriftlichen Hinweis an die Geschäftsstelle des DMB.

Die Organe der Fachgruppe sind

  • die Fachgruppenversammlung
  • die Fachgruppensprecher/in sowie deren/dessen Stellvertreter/in

Die Fachgruppenversammlung ist das oberste Organ der Fachgruppe. Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch diese Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen sind.

Die ordentliche Fachgruppenversammlung findet 1x jährlich statt. Insgesamt finden zwei jährliche Treffen statt; im Frühjahr im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Deutschen Museumsverbundes sowie an einem weiteren Termin im Rahmen der Tagungen der Altertumsverbände.

Die Fachgruppenversammlung ist zuständig für

  • die Beschließung der Ziele der Fachgruppe
  • die Einrichtung von Arbeitsgruppen
  • die Annahme und Änderung der Geschäftsordnung
  • die Wahl der Sprecher/innen
  • die Beschlussfassung über Anträge
  • die Entscheidung über die Auflösung der Fachgruppe

Zusätzlich gelten sinngemäß die §§ 7.2, 7.3 und 8 der Satzung des Deutschen Museumsverbundes. Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit der Stimmen der Anwesenden, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters/der Leiterin der Versammlung.

Bei den Jahrestagungen wählt die Fachgruppenversammlung auf Dauer von zwei Jahren eine(n) Sprecher/in sowie eine(n) stellvertretenden Sprecher/in. Die Wahlen erfolgen in getrennten Wahlgängen. Eine Wiederwahl ist möglich.

Zu den Aufgaben des/r Fachgruppensprecher/in sowie des/r stellvertretenden Fachgruppensprechers/in gehören

  • die Vertretung der Interessen der Fachgruppe innerhalb des Deutschen Museumsverbundes sowie in den archäologischen Fachverbänden
  • die Moderation und Förderung der Zusammenarbeit der Mitglieder sowie deren Arbeitsgruppen im Sinne der Fachgruppe
  • Planung, Konzeption und Koordination der 2x jährlich stattfindenden Tagungen in enger Zusammenarbeit mit den ausrichtenden Museen
  • die Darstellung der Fachgruppe in Medien und Öffentlichkeit
  • Pflege und Koordination der Zusammenarbeit mit ICOM, BVMP und den regionalen Museumsverbänden
  • unterstützt werden der/die Fachgruppensprecher/in sowie der/die stellvertretende Fachgruppensprecher/in durch die Sprecher der einzelnen Arbeitsgruppen

Beschlossen und in Kraft gesetzt anlässlich der Tagung der Fachgruppe am 09.05.2012 in Stuttgart.

 

§ 1 Aufgaben und Ziele

1. Die AG „Archäologie im Museum“ (AiM) ist eine Vereinigung archäologischer Museen oder Abteilungen sowie archäologischer Institutionen und der in oder für sie arbeitenden wissenschaftlichen Mitarbeitern. 
2. Die AG bemüht sich um 
• fachlichen Austausch von Informationen 
• Förderung der Kommunikation unter den Mitgliedern, den Museen und Verbänden 
• Kontaktpflege zu entsprechenden Vereinigungen im In- und Ausland 
• Fortbildungsmaßnahmen zu organisieren. 
3. Die AG vertritt in Abstimmung mit ihren Mitgliedern fachliche Interessen nach außen. 


§ 2 Mitgliedschaft

1. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind Personen, die Angehörige der in den deutschen Verbänden für Altertumsforschung zusammengeschlossenen Institutionen sind oder waren oder im musealen Bereich wissenschaftlich tätig sind. Über Ausnahmen entscheidet das Sprechergremium.

2. Personen, die die Bedingungen von § 2.1 erfüllen, erklären formlos schriftlich ihren Beitritt. Das Sprechergremium führt ein Mitgliederverzeichnis, das allen Mitgliedern zugänglich ist.

3. Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. 


§ 3 Geschäftsführung

1. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft wählen aus ihrer Mitte ein bis zu vierköpfiges Sprechergremium; es hat die Möglichkeit, weitere Mitglieder zu kooptieren. Dieses Gremium regelt die Verteilung der Aufgaben unter sich.

2. Die Wahl der Sprecher erfolgt einzeln mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Vorschläge für die Wahl des Sprechergremiums können von jedem Mitglied gemacht werden. 

3. 3.Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Eine zweimalige Wiederwahl von einzelnen Mitgliedern des Sprechergremiums ist möglich. Zur besseren Übergabe der Arbeiten sollten die Gremiumsmitglieder gestaffelt ausscheiden, bzw. eine 4. Person in das Gremium aufnehmen.

4. Das Sprechergremium vertritt die Arbeitsgemeinschaft bei den deutschen Verbänden für Altertumsforschung, den Museumsverbänden und gegenüber Dritten im Rahmen der Zielsetzung der Arbeitsgemeinschaft.

5. Zur Deckung der Ausgaben der Arbeitsgemeinschaft wird ein Beitrag von 10,- € jährlich erhoben. Der Beitrag ist von den Mitgliedern unaufgefordert auf das Postbankkonto

Kto.Nr. 963 785 504 von Ulrike Mayer-Küster
BLZ 370 100 50 Postbank Wedel

zu überweisen. 


§ 4 Tätigkeiten

1. Das Sprechergremium organisiert jährlich eine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft, die bei einer der Jahrestagungen der deutschen Verbände für Altertumsforschung stattfindet. Hierbei wird eine ordentliche Versammlung durchgeführt. Das Sprechergremium kann darüber hinaus zusätzliche Veranstaltungen organisieren und sonstige Aktivitäten entwickeln.

2. Das Sprechergremium erstattet den Mitgliedern jährlich einmal Bericht über die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaft.

3. Das Sprechergremium bemüht sich um die Verbesserung der Kommunikation unter den Mitgliedern durch Herausgabe eines Informationsblattes und einer Internet-Präsenz. Hierfür liefern die Mitglieder Informationen über laufende und projektierte Arbeiten.

4. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft legen Thema und Tagungsort für die nächste Jahrestagung fest.

5. Die Entscheidung hierüber wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder in offener Abstimmung getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Sprechergremium.


§ 5 Schlussbestimmung

Änderung der Geschäftsordnung und der Beschluss zur Auflösung der Arbeitsgemeinschaft sind nur bei einer Versammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder möglich.