Nachhaltiges Abfallmanagement

Um eine Museumsarbeit im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten, sind die Abfallvermeidung und –trennung wesentliche Bestandteile des Abfallmanagements.

Abfallvermeidung und -minimierung 

  • Generell gilt: Reparieren statt wegwerfen. Prüfen Sie immer erst, ob Sie Produkte wiederverwenden können, bevor Sie diese entsorgen.     
  • Achten Sie bereits bei der Beschaffung auf die Langlebigkeit von Gegenständen.   
  • (Verpackungs-)abfälle sind zu vermeiden bzw. zu minimieren, bspw. durch Mehrwegverpackungen und sinnvoll eingesetzte Großgebinde.     
  • Vermeiden Sie Rest- und Sondermüll.  
  • Verwenden Sie recyclingfähige Produkte bzw. Verpackungen aus Recyclingmaterial.  
  • Prüfen Sie vor dem Entsorgen, ob Ihre Produkte „refurbished“ werden können. Das heißt, ob sie durch qualitätsgesicherte Überholung und Instandsetzung von anderen Akteur:innen weiter genutzt werden können.   
  • Schulen und ermuntern Sie Ihre Kolleg:innen, bspw. Tauschzirkel einzurichten oder Kleinanzeigen über das Intranet zu schalten.  
  • Wenn Ihre Einrichtungsgegenstände oder Technik noch in einem guten Zustand sind: Spenden, verschenken, verkaufen Sie diese weiter oder nutzen Sie eine Materialbörse.  

 Abfalltrennung 

  • Trennen Sie die Abfälle so, dass sie von den kommunalen oder nationalen Abfallbehandlungseinrichtungen gut verwertet werden können. Dabei sind gefährliche Abfälle besonders zu berücksichtigen. Diese werden getrennt, gesammelt und in geeigneter Weise entsorgt. Materialien, die nicht recycelt werden können, müssen sachgerecht entsorgt werden.    
  • Zumindest an einer zentralen Stelle des Betriebs und/oder auf jedem Stockwerk sind geeignete Behältnisse bereitzustellen, damit Abfälle entsprechend der kommunalen oder nationalen Systematik getrennt werden können. Bringen Sie ggf. Hinweise an, die zum Trennen anregen, insbesondere dann, wenn eine Trennung nicht in den Zimmern vorgesehen ist. Beziehen Sie auch Reinigungsfirmen mit ein bzw. informieren Sie diese.  

Entsorgung   

Achten Sie auf sachgerechte Entsorgung von Abfallprodukten, zum Beispiel von auf Recycling spezialisierten Unternehmen. Laut § 128 Abs. 2 GWB und § 61 VgV können Sie bei der Vergabe Ausführungskriterien festlegen, die Unternehmen dazu verpflichten, bspw. Abfallprodukte sachgerecht zu entsorgen.   

Tipp: Arbeiten Sie mit Unternehmen oder Dienstleister:innen vor Ort zusammen, die über Kompetenzen auf dem Feld Beschaffung, Ressourcennutzung und Abfallmanagement verfügen.  

Informieren Sie sich auch auf den Seiten des Bundesumweltamts: Klimaverträgliche Abfallwirtschaft