Rechtsfragen

Mit der Nutzung digitaler Medien gewinnen Rechtsfragen, insbesondere solche des Urheber- und Nutzungsrechts, aber auch des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes, zunehmend an Bedeutung. Dies betrifft die Inventarisierung und Dokumentation, zumeist aber die Präsentation von Beständen – vor allem, wenn sie über den traditionellen Ausstellungsbetrieb hinaus über digitale Medien und insbesondere das Internet erfolgt. 

Urheberrecht
Grundsatz des Urheberrechts ist, dass die Schöpfer von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst das Recht haben zu entscheiden, wie ihre Werke genutzt werden. Als Werke gelten dabei alle „persönlichen geistigen Schöpfungen“. Zwar gilt nicht gänzlich Alltägliches (wie beispielsweise ein Einkaufszettel) als Werk, die Anforderungen an den Schutz sind aber nicht sehr hoch. 

Leistungsschutzrechte
Hinzu kommen die sogenannten Leistungsschutzrechte, die einen dem Urheberrecht vergleichbaren Schutz gewähren. Sie entstehen dort, wo durch den Gesetzgeber ein solcher Schutz im Zusammenhang mit kreativem Schaffen zugesprochen wird. Beispielsweise zu Gunsten von ausführenden Künstlern wie Musikern oder Schauspielern, bei Tonträger- oder Filmherstellern. Auch Fotografien werden dann durch Leistungsschutzrechte geschützt, wenn sie nicht als Werk im Sinne persönlicher geistiger Schöpfung anzusehen sind. 

Nutzungen
Durch Urheber- oder Leistungsschutzrechte geschützte Werke dürfen nur dann genutzt werden, wenn der Rechteinhaber dem ausdrücklich zustimmt oder es eine gesetzliche Bestimmung gibt, die eine solche Nutzung erlaubt. Als Nutzung gilt insbesondere das „Vervielfältigen“, also das Kopieren – deshalb der englische Begriff „Copyright“. Da im Digitalen jede Nutzung mit Kopiervorgängen von Daten verbunden ist, ist dort auch nahezu jede Nutzung urheberrechtlich relevant. 

Speziell für Museen gibt es eine Reihe von Nutzungsszenarien, die zu beachten sind: 

  • Ausstellungsrecht 
  • Bewerbung von Ausstellungen 
  • Ausstellungskataloge 

Verwaiste Werke
Gerade bei älteren Werken lässt sich der Rechteinhaber häufig nicht feststellen oder lokalisieren. Damit Museen solche „verwaisten Werke“ gleichwohl online präsentieren können, erlaubt § 61a UrhG die Nutzung dieser Werke, wenn vorher sorgfältig, aber erfolglos nach dem Urheber gesucht wurde. Diese Suche muss dokumentiert werden. 

Nicht verfügbare Werke
Die in § 61b UrhG geschaffene neue Regelung zu „nicht verfügbaren Werken“ soll es Kulturerbe-Einrichtungen ermöglichen, Werke aller Arten aus ihren Sammlungen online zugänglich zu machen, wenn diese auf den üblichen Vertriebswegen nicht mehr erhältlich sind. Da Museen nahezu ausschließlich Werke in ihren Beständen haben, die man nicht (mehr) „im Laden kaufen“ oder über die üblichen Vertriebswege erhalten kann, wird durch diese Neuregelung die weitgehende Online-Stellung der (urheberrechtlich geschützten) Bestände ermöglicht. 

Eigene Lizensierungsmodelle
In den Museen werden durch Fotografien, Scans, 3D-Modelle oder wissenschaftliche Beschreibungstexte neue Werke erzeugt, die über digitale Plattformen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. 

Das gängigste Lizenzierungssystem ist das von Creative Commons (CC) angebotene System, aktuell in der Version 4.02. Hier können wie bei einem Baukasten die gewünschten Bedingungen zur Nachnutzung, Veränderung und Distribution ausgewählt werden. Diese Lizenzen schränken die Freiheiten nicht ein, die den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke von Gesetzes wegen zustehen, wie beispielsweise das Zitatrecht, schaffen aber darüber hinaus rechtliche Klarheit über weitere Aspekte. 

Weiterführende Informationen

Winfried Bullinger, Urheberrechte in Museen und Archiven, Baden-Baden 2010. 

Europäischen Union. Urheberrecht

Europäische Union, New Directive on Copyright and Related Rights in the Digital Single Market

Europäische Union, Your guide to IP in Europe

Helene Hahn, Kooperativ in die digitale Zeit. wie öffentliche Kulturinstitutionen Cultural Commons fördern Berlin 2016

Paul Keller, Was bedeutet die EU-Urheberrechtsrichtlinie für die europäischen Kulturerbe-Institutionen? – iRights.info – Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt

Paul Klimpel/Fabian Rack/John H. Weitzmann, Handreichung – Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen 2017

Klimpel, Paul (2020): Kulturelles Erbe digital – Eine kleine Rechtsfibel. 1. Auflage

Paul Klimpel, Der Vergangenheit eine Zukunft. Kulturelles Erbe in der digitalen Welt: eine Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek Berlin 2015

Paul Klimpel, Urheberrechtsreform 2021. Neue Chancen für das kulturelle Erbe 2021

Kreutzer, Till (2011): Open Content Lizenzen. Ein Leitfaden für die Praxis. [Elektronische Ressource]. Bonn: Dt. UNESCO-Komm (Bildung, Wissenschaft, Kultur, Kommunikation)